BEHÖRDE FÜR SCHULE UND BERUFSBILDUNG - REFERAT SPORT

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Sportgeräte / Sporthallenausstattung

Welche Mittel stehen mir an der Schule für den Bereich Sport zur Verfügung?

Für die Wartung der Sporthalle werden den Schulen Mittel zur Verfügung gestellt. Die Höhe des Budgets wird aus dem Mittelwert der verbrauchten Gelder der letzten beiden Wartungsintervalle mit einem geringen Zuschlag für Preissteigerungen errechnet. Mittel, die nicht für die Wartung der Turnhalle verbraucht werden, können für die Beschaffung von Sportgeräten und –materialen ausgegeben werden.

Desweiteren erhalten Schulen für die Beschaffung von Unterrichtsmaterialien (Kleinmaterial wie Bälle etc.) 1,- € pro Schülerin bzw. Schüler in jedem Schuljahr.

 

Was sind Grundstockmittel und wie beantrage ich diese?

Schulen haben die Möglichkeit Lehrmittel (Grundstockmittel) für den Bereich Sport zu beantragen. Grundstockmittel müssen sich am Grundbedarf an Lehrmitteln zur Sicherstellung des Unterrichts orientieren. Es dürfen keine Fachraumausstattungselement (alle festen Einbauten) enthalten sein. Auch sogenannte Verbrauchs- und Kleinmaterialien finden in der Regel keine Berücksichtigung. Der Antrag wird nach einem Beratungsgespräch an das Li-Sport gesendet. Nähere Informationen erhalten Sie unter http://www.schulsport-hamburg.de/Sporthallen-Sportgeraete/Grundstockmittel oder von Elisabeth Julius, Tel.: 040-428 842 336, E-Mail: elisabeth.julius@bsb.hamburg.de.


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Januar 2013