Wenn Sport eines der vier Prüfungsfächer im Abitur ist, dann setzt sich die Prüfung immer aus einem sportpraktischen und einem sporttheoretischen Anteil zusammen.
Bei Prüfungen auf erhöhtem Niveau werden die Ergebnisse der beiden Prüfungsteile gleichgewichtig gewertet. Ein völliger Ausfall in einem der beiden Prüfungsteile schließt in der Regel eine ausreichende Prüfungsnote aus. Eine mangelhafte Leistung in einem der beiden Prüfungsteile schließt in der Regel eine Note „befriedigend“ oder besser aus.
Bei Prüfungen auf grundlegendem Niveau soll der Anteil der Ergebnisse des sportpraktischen Teils an der Gesamtnote grundsätzlich etwa 65 Prozent, der Anteil des mündlichen Teils entsprechend etwa 35 Prozent betragen. (Für weitere Informationen siehe Anlage 28 - Fachteil Sport der Richtlinie für die Aufgabenstellung und Bewertung der Leistungen in der Abiturprüfung.)
Hier geht es zur Online-Fassung der Handreichung zum praktischen Teil der Abiturprüfung im Fach Sport: Download
Im praktischen Anteil der Abiturprüfung können die Prüflinge nur in den Inhalten eines Bewegungsfeldes geprüft werden, die in der Studienstufe mindestens in einem Umfang eines halben Semesters unterrichtet worden sind.
In Prüfungen auf erhöhtem Niveau werden aus zwei Bewegungsfeldern je zwei Aufgaben gestellt. Dabei müssen pro Bewegungsfeld zwei Aufgabenarten (a und b) berücksichtigt werden.
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Erhöhtes Niveau |
1. Prüfungsaufgabe1 |
2. Prüfungsaufgabe |
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Inhalte aus einem Bewegungsfeld |
Wettkampf oder wettkampfnahe Situation (Aufgabenart a) |
Aufgabe ohne Wettkampfnähe mit Demonstrations- und/oder Gestaltungs- schwerpunkt (Aufgabenart b) |
Eine Prüfungsaufgabe muss reflexive Anteile enthalten. |
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Inhalte aus einem anderen Bewegungsfeld |
Wettkampf oder wettkampfnahe Situation (Aufgabenart a) |
Aufgabe ohne Wettkampfnähe mit Demonstrations- und/oder Gestaltungs- schwerpunkt (Aufgabenart b) |
Eine Prüfungsaufgabe muss reflexive Anteile enthalten. |
In Prüfungen auf grundlegendem Niveau werden aus einem Bewegungsfeld zwei Prüfungsaufgaben gestellt, sie müssen ebenfalls zwei Aufgabenarten (a und b) berücksichtigen.
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Grundlegendes Niveau |
1. Prüfungsaufgabe |
2. Prüfungsaufgabe |
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Inhalte aus einem Bewegungsfeld |
Wettkampf oder wettkampfnahe Situation (Aufgabenart a) |
Aufgabe ohne Wettkampfnähe mit Demonstrations- und/oder Gestaltungs- schwerpunkt (Aufgabenart b) |
Eine Prüfungsaufgabe muss reflexive Anteile enthalten. |
Für beide Niveaus gilt: Eine Aufgabe in jedem Bewegungsfeld muss einen reflexiven Anteil (Prüfungsgespräch) beinhalten. Dieser bezieht sich unmittelbar auf den eigenen Bewegungsvollzug des Prüflings, bzw. auf die gezeigten sportpraktischen Elemente. Weitergehende Fragestellungen sind dabei möglich.
Die 1. und die 2. Prüfungsaufgabe werden gleichwertig gewichtet, der reflexive Anteil sollte innerhalb der zugehörigen Prüfungsaufgabe grundsätzlich etwa 25% betragen.
Prüfungsinhalte, die von den Aufgabenbeispielen der Handreichung zur Abiturrichtlinie abweichen, müssen bis zum 15. Dezember des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet, bei der Behörde eingereicht werden.
In ausgewählten Sportarten (z.B. Rudern, Judo, Klettern) werden zentrale praktische Prüfungen angeboten. Die Termine hierzu werden von der Behörde rechtzeitig bekannt gegeben.
Der theoretische Anteil der Abiturprüfung kann auf erhöhtem Niveau aus einer schriftlichen oder aus einer mündlichen (Präsentations-)Prüfung bestehen, auf grundlegendem Niveau findet eine Präsentationsprüfung statt.
In der Prüfung müssen die verschiedenen Sport-Theoriebereiche berücksichtigt werden. Auf erhöhtem Anforderungsniveau werden zwei der nachfolgenden drei Theoriebereiche abgeprüft, auf grundlegendem Niveau bezieht sich die Prüfung auf einen kompletten Sporttheoriebereich (i.d.R. Sporttheoriebereich I). Hinzu kommt mindestens ein weiterer verbindlicher Inhalt aus einem anderen Theoriebereich.
Folgende Bereiche und Inhalte sind verbindlich:
Theoriebereich I
Kenntnisse zur Realisierung des eigenen sportlichen Handelns (mit Bezügen zur Bewegungswissenschaft, zur Trainingswissenschaft und zu den Naturwissenschaften)
Theoriebereich II
Kenntnisse zum individuellen sportlichen Handeln im sozialen Kontext (mit Bezügen zu Psychologie, Philosophie und Religion)
Theoriebereich III
Kenntnisse über den Sport im gesellschaftlichen Kontext (mit Bezügen zu Soziologie, Geschichte, Wirtschaft und Politik)
Die aktuelle Fassung der Abiturrichtlinie (allgemeiner Teil) sowie der Anlage 28 – Fachteil Sport finden Sie hier.
Bei Rückfragen und zur Beratung steht Ihnen am Li-Sport Judith Kanders (Tel.: 040-42 88 42 336, judith.kanders@li-hamburg.de) zur Seite.
[1] Die Prüfungsaufgaben sind gleichwertig, die Nummerierung bezeichnet keine Rangfolge.
Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung
Sport
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LIS 2
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Tel.: (040) 42 88 42 -336
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