Schulsport Hamburg

Grundstockmittel - Anträge auf Lehrmittelausstattung für den Sportunterricht

Das komplette Verfahren ist beschrieben im Leitfaden „Budgetierung macht Schule“, Punkt 6.1.1. und muss bei Antragstellung beachtet werden. Dieser Leitfaden liegt allen Schulen vor.

Folgend werden die für Sport festgelegten Ansprechpartner und weitere sportspezifische Hinweise für die Antragstellung gegeben:

  1. Informationen über den Ablauf, die nötigen Unterlagen und die Erstellung einer Bedarfsliste werden eingeholt bei: Katrin Gruner, LIS 31, Tel.: 428842 332, katrin.gruner@li-hamburg.de
  2. Eine Kollegin/ein Kollege des LI-Sport führt mit der Fachvertretung Sport der Schule auf Grundlage der Bedarfsliste ein Beratungsgespräch durch.
  3. Die Fachvertretung Sport prüft die Ausschreibungen1 und stellt die Preise für die Sportartikel zusammen (A). Für Artikel, die nicht in den Ausschreibungen enthalten sind, holt die Sportfachvertretung drei Angebote einschlägiger Sportartikelfirmen ein (B). Aus A und B wird daraufhin ein detaillierter und begründeter Antrag auf dem Formular LMA1 formuliert. Dieser Antrag geht unter Beifügung der Angebote, über die Schulleitung an das LI-Sport, LIS 31, Katrin Gruner, Moorkamp 7-9, 20357 Hamburg.

 Bitte beachten Sie, dass

  • sich ein Antrag auf Grundstockmittel am „Grundbedarf an Lehrmitteln zur Sicherstellung des Unterrichts“ zu orientieren hat
  • entsprechend begründet werden muss
  • in der Regel keine sog. Verbrauchsmaterialien enthalten darf (siehe Anlage 1). Ausnahmen können bei Neuanschaffungen gemacht werden.
  • keine Fachraumausstattungs-Elemente enthalten darf (alle festen Sporthalleneinbauten aus dem Standardbereich wie z.B. Basketballbretter, Schaukelringanlage, Klettertauanlage, Sprossenwände). Sollte hierzu ein Bedarf bestehen, wenden Sie sich bitte gesondert an das LI-Sport, Katrin Gruner, LIS 31, Tel.: 428842 332, katrin.gruner@li-hamburg.de

Liste der Verbrauchs- und Kleinmaterialien 2

  •  alle Bälle (z.Bsp. American Football, Badmintonball, Basketball, Fußball, Volleyball)
  • alle Stöcke und Schläger (z.Bsp. Badmintonschläger, Familien-Tennis, Feldhockeystock)
  • Jonglier- und Zirkusmaterial (z.Bsp. Bohnensäckchen, Diabolo, Jonglierkeule, Devilstick, Zauberschnüre)
  • diverse andere Materialien (z.Bsp. Balltragenetz, Bandmaß, Gymnastikreifen, Hallenstoßkugel, Mannschaftsband, Markierungskegel, Medizinball, Schwingseil, Springseil, Staffelstab, Startklappe, Wurfscheibe (Frisbee), Ziehtau)

| Antragsformular (Word-Datei) >
| Antragsformular (PDF-Datei) >

[1] Es wird verwiesen auf die Ausschreibungen der BSB, die in Kooperation mit dem LI-Sport erstellt werden. So konnten Rahmenverträge mit verschiedenen Sportgeräteherstellern abgeschlossen werden und erheblich günstigere Preise im Vergleich zu den Katalogpreisen erzielt werden (teilweise bis zu 50%!).

[2] Über Klein- und Verbrauchsmaterialien, die nicht in der Liste aufgeführt sind, wird gesondert entschieden.

Alle Schulen sind per Rundschreiben des Amtes für Verwaltung über die Rahmenverträge informiert worden. Die Schulen sind verpflichtet, die in den Rahmenverträgen aufgeführten Artikel bei den benannten Firmen zu beziehen und müssen in diesen Fällen keine weiteren Angebote einholen. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn identisch angebotene Artikel von anderen Wettbewerbern preisgünstiger zu beschaffen sind.

 

Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung
Sport

Moorkamp 7-9
20357 Hamburg

LIS 1
NN