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Auffrischung der Rettungsfähigkeit
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Rettungsfähigkeit
Auffrischung der Rettungsfähigkeit
Entsprechend der „Grundsätze zur Sicherheit im Schulsport“ müssen Lehrerinnen und Lehrer, die Wasserportarten unterrichten, selbst retten können. Nach dem Erwerb der Rettungsfähigkeit muss diese alle 4 Jahre durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung erneut nachgewiesen werden. Die Veranstaltung „Retten im Wasser und Wiederbelebung“ dient der Auffrischung einer bereits erworbenen Rettungsfähigkeit und wird von der DLRG, Landesverband Hamburg e.V., für das LI-Hamburg durchgeführt.
Die Bäder finden Sie in den Informationen unter DOWNLOADS.
Zur erfolgreichen Wiederauffrischung sind in der Regel zwei Termine bei der DLRG notwendig: In der ersten Veranstaltung werden die geforderten Aufgaben wiederholt und geübt, in der zweiten wird eine Prüfung abgelegt. Bei selbstständiger Vorbereitung der Teilnehmer/innen kann gegebenenfalls schon am Ende des ersten Termins die Prüfung abgelegt werden.
Zu den Veranstaltungsterminen ist eine ausgefüllte Teilnahmebescheinigung mitzubringen (s. DOWNLOADS). Diese wird vor Ort vom DLRG-Personal abgezeichnet und verbleibt bei der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer. Die Anwesenheit und die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme werden durch Unterschrift in einer Teilnahmeliste dokumentiert. Letztere wird anschließend dem Landesinstitut durch die DLRG zugeschickt und dort gespeichert. Die Rettungsfähigkeit ist damit für die folgenden 4 Jahre nachgewiesen.
Den Hamburger Kolleginnen und Kollegen entstehen keine Kosten.
Eine Teilnahme an den Veranstaltungen ist nur nach einer vorangehenden Anmeldung direkt bei der DLRG möglich, über welche auch die Termine bekannt gegeben werden!
DOWNLOADS
Teilnahmebescheinigung
PDF, 180.14 KB
