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Angebots-& Vereinsmodell
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Angebotsmodell und Vereinsmodell
Jede Kooperation zwischen einer Schule und einem Verein kann entweder als „Angebotsmodell“ oder als „Vereinsmodell“ durchgeführt werden.
Jeder Verein kann Kooperationen mit unterschiedlichen Schulen nach beiden Modellen betreiben.
Das Angebotsmodell
- Pro Angebot erhält der Verein/Verband einen Festbetrag von 75€ im Monat, wenn er mit einer Halbtagsschule kooperiert.
- Die Förderung wird für maximal 10 Monate pro Schuljahr gewährt. Für halbjährliche Maßnahmen werden maximal 5 Monate gefördert.
- Pro Kooperation zwischen einem Verein und einer Schule werden maximal 10 Angebote gefördert. Pro Verein werden maximal 20 Angebote gefördert.
- Eine finanzielle Förderung von „Angebotsmodellen“ zwischen Vereinen und Ganztagsschulen erfolgt nicht.
Die aktuelle Fassung der „Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen Kooperation Schule und Verein“ finden Sie hier.
Den Antrag auf Förderung eines Angebotsmodells gibt es hier. Alternativ auch als Word-Datei hier.
Das Vereinsmodell
- Beim Vereinsmodell werden die Schülerinnen und Schüler – die an den vom Sportverein organisierten Angeboten im Ganztagsbetrieb teilnehmen – verpflichtend Mitglied in einem Sportverein. Dieser öffnet die meisten seiner Angebote für die Schülerinnen und Schüler und führt spezielle Angebote für die Schule durch.
- An Ganztagsschulen zahlt die Schule den Mitgliedsbeitrag von 60€/Schülerin/Schüler für das erste Halbjahr.
- An Halbtagsschulen zahlt bei einer begrenzten Anzahl von Antragen und nur bei rechtzeitiger Beantragung und Genehmigung die Schulbehörde den Mitgliedsbeitrag von 60€/Schülerin/Schüler für das erste Halbjahr.
- Danach zahlen die Schülerinnen und Schüler den Beitrag grundsätzlich selbst.
- Ab dem 2. Schulhalbjahr können Vereinsmitglieder aus einkommensschwachen Familien mit 10€/Monat (60€ pro Schulhalbjahr) gefördert werden, wenn entsprechende Einzelnachweise fristgerecht eingereicht werden.
Den Antrag auf Förderung eines Vereinsmodells gibt es hier. Alternativ auch als Word-Datei hier. Die Dateien sind identisch mit denen, die sich oben bereits befinden.
Die Höchstbegrenzung der Angebote/Kooperationen gilt zusammen für das Angebots- und Vereinsmodell. Die Antragstellung für beide Modelle erfolgt durch die Vereine nach Abstimmung mit den beteiligten Schulen.
Nähere Informationen und Beratung bekommen Sie auch bei folgenden Ansprechpartner/innen:
- In der Behörde für Schule und Berufsbildung - Referat Sport :
Judith Kanders – Tel.: 428 842–330 / E-Mail: judith.kanders@bsb.hamburg.de - Bei der Hamburger Sportjugend:
Für Halbtagsschulen / Gymnasien ohne Ganztagsbetrieb:
Angelika Seifert – Tel.: 419 08–222 / E-Mail: a.seifert@hamburger-sportjugend.de
Für Ganztagsschulen / Gymnasien im Ganztagsbetrieb:
Conny Sonsmann – Tel.: 419 08–264 / E-Mail: c.sonsmann@hamburger-sportjugend.de
