Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Schulschwimmen erhalten Sie unter http://www.schulsport-hamburg.de/Schulschwimmen/Durchfuehrungshinweise/.
In welchen Abständen muss man die Rettungsfähigkeit nachweisen?
Alle 4 Jahre muss die Rettungsfähigkeit aufgefrischt werden. Weitere Infos finden Sie auf der Seite: www.li-hamburg.de/sport „Rettungsfähigkeit“.
Wo und wie kann ich meine Rettungsfähigkeit auffrischen bzw. neu erwerben?
Genaue Informationen finden Sie auf der Seite: www.li-hamburg.de/sport „Rettungsfähigkeit“.
Benötige ich einen aktuellen Nachweis der Rettungsfähigkeit, wenn ich mit einer Schulklasse einen Ausflug in ein Schwimmbad machen will?
Grundsätzlich gilt, wenn Sie sich rechtzeitig im Schwimmbad mit der Anzahl Ihrer Schülerinnen und Schüler anmelden, benötigen Sie keinen aktuellen Nachweis der Rettungsfähigkeit. Die dortigen SchwimmmeisterInnen übernehmen die Rettungspflicht. Sie sind aber für das Benehmen und die Einhaltung der Bad(e)regeln verantwortlich und haben natürlich Ihre reguläre Aufsichtspflicht wahrzunehmen. Je nach Größe der Gruppe sollten Sie mit zusätzlichen Aufsichtspersonen in Schwimmbad gehen.
Benötig ich einen aktuellen Nachweis der Rettungsfähigkeit, wenn ich mit einer Schulklasse einen Ausflug an einen See oder an die See machen will, wo der Strand von DLRG-Kräften überwacht wird?
Grundsätzlich gilt, wenn Sie sich rechtzeitig vor Ort bei der DLRG mit der Anzahl Ihrer Schülerinnen und Schüler anmelden, benötigen Sie keinen aktuellen Nachweis der Rettungsfähigkeit. Die dortigen Rettungsschwimmer der DLRG übernehmen die Rettungspflicht. Sie sind aber für das Benehmen und die Einhaltung der Bad(e)regeln verantwortlich und haben natürlich Ihre reguläre Aufsichtspflicht wahrzunehmen.
Unter welchen Voraussetzungen darf ich mit einer Schülergruppe einen Schwimmausflug an einen See / an die See machen, wenn der dortige Strand nicht von DLRG-Kräften überwacht wird?
Sie benötigen einen aktuellen Nachweis Ihrer Rettungsfähigkeit (nicht älter als 4 Jahre). Sie dürfen sich nicht mit der Gruppe im Wasser aufhalten, sondern müssen diese von Außen beaufsichtigen. Es gelten die grundsätzlichen Baderegeln.
Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung
Sport
Moorkamp 7-9
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Tel.: (040) 42 88 42 -334
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sport@li-hamburg.de
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April 2012